{"id":16,"date":"2025-04-30T08:29:28","date_gmt":"2025-04-30T08:29:28","guid":{"rendered":"https:\/\/ki.designare.at\/2025\/04\/30\/einvernehmliche-aufloesung-von-dienstverhaeltnissen\/"},"modified":"2025-04-30T08:29:28","modified_gmt":"2025-04-30T08:29:28","slug":"einvernehmliche-aufloesung-von-dienstverhaeltnissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/einvernehmliche-aufloesung-von-dienstverhaeltnissen\/","title":{"rendered":"Einvernehmliche Aufl\u00f6sung von Dienstverh\u00e4ltnissen"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/images.squarespace-cdn.com\/content\/v1\/61b77b180fcd2350912e60cf\/e8c0f52f-dea4-4b51-bdb9-b0d3dbf1c78b\/einvernehmliche-aufloesung-von-dienstverhaeltnissen.jpg?format=original\" alt=\"\"\/><\/p>\n<div class=\"sqs-html-content\" data-sqsp-text-block-content>\n<h2 style=\"white-space:pre-wrap;\"><strong>Was ist eine einvernehmliche Aufl\u00f6sung von Dienstverh\u00e4ltnissen?<\/strong><\/h2>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Dienstverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen entweder durch K\u00fcndigung oder Entlassung bzw. durch vorzeitigen Austritt beendet werden. <\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die K\u00fcndigung wird vom Dienstnehmer oder vom Dienstgeber vorgenommen. Die Entlassung des Dienstnehmers wird vom Dienstgeber ausgesprochen und beendet das Dienstverh\u00e4ltnis sofort. Durch seinen vorzeitigen Austritt kann der Dienstnehmer das Dienstverh\u00e4ltnis sofort beenden. Befristete Dienstverh\u00e4ltnisse enden durch Zeitablauf.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Daneben kann das Dienstverh\u00e4ltnis auch durch eine Vereinbarung zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer einvernehmlich beendet werden. Die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses bietet dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber die M\u00f6glichkeit, den Beendigungszeitpunkt des Dienstverh\u00e4ltnisses und die damit verbundenen Folgen einvernehmlich zu regeln. <a href=\"\/en\/arbeitsrecht-anwalt-wien\/\" target=\"\">Mehr dazu auch&nbsp;unter Arbeitsrecht.<\/a><\/p>\n<\/div>\n<div\n  class=\"sqs-block-button-container sqs-block-button-container--center\"\n  data-animation-role=\"button\"\n  data-alignment=\"center\"\n  data-button-size=\"medium\"\n  data-button-type=\"primary\"\n><br \/>\n  <a\n    href=\"\/en\/kontakt\/\"\n    class=\"sqs-block-button-element--medium sqs-button-element--primary sqs-block-button-element\"\n    data-sqsp-button\n><br \/>\n    Jetzt Anwalt kontaktieren<br \/>\n  <\/a>\n<\/div>\n<div class=\"sqs-html-content\" data-sqsp-text-block-content>\n<h3 style=\"white-space:pre-wrap;\">H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h3>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\"><strong>Was bedeutet die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses?<\/strong>&nbsp;<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer, dass das Dienstverh\u00e4ltnis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. am 30.4.) beendet wird.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Diese Vereinbarung erfolgt freiwillig und kann weder vom Dienstgeber noch vom Dienstnehmer erzwungen werden.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">M\u00fcssen bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses Fristen und Termine eingehalten werden?<strong> <\/strong><\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Nein, bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung m\u00fcssen keine Fristen und Termine eingehalten werden. Das Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses kann vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer frei vereinbart.&nbsp;<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Muss ein Grund f\u00fcr die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses angegeben werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Eine Angabe von Gr\u00fcnden ist nicht erforderlich und erfolgt in der Regel auch nicht.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Muss die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses schriftlich vereinbart werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Nein, die einvernehmliche Aufl\u00f6sung kann grunds\u00e4tzlich auch m\u00fcndlich vereinbart werden. Dabei sind aber Ausnahmen in den Gesetzen und Kollektivvertr\u00e4gen zu beachten.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Aufl\u00f6sungsvereinbarung sollte aber aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit immer schriftlich abgeschlossen werden.<\/p>\n<\/div>\n<style>\n      #block-e50ff7949eeda2d23d5a {\n        box-sizing: border-box;\n        height: 100%;\n        padding: 6% 6% 6% 6%;\n        border-radius: 0px 0px 0px 0px;<\/p>\n<p>              --tweak-text-block-background-color: <\/p>\n<p>  hsla(0, 0%, 90%, 1)\n;<\/p>\n<p>      }\n    <\/style>\n<div class=\"sqs-html-content\" data-sqsp-text-block-content>\n<h3 style=\"white-space:pre-wrap;\">FAQs f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/h3>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Ich bin Arbeitgeber. Was muss ich bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung eines Dienstverh\u00e4ltnisses beachten?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Aus Arbeitgebersicht sollte die einvernehmliche Aufl\u00f6sung eines Dienstverh\u00e4ltnisses mit dem betroffenen Dienstnehmer ohne Drucksituation besprochen und vereinbart werden. Es empfiehlt sich, dem Dienstnehmer bei diesem Gespr\u00e4ch bereits eine Vereinbarung vorzulegen und diese mit dem Dienstnehmer in Ruhe zu besprechen. Nach diesem Gespr\u00e4ch sollte dem Dienstnehmer eine angemessene \u00dcberlegungsfrist von zumindest f\u00fcnf Tagen bis zu einer Woche einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">M\u00f6chte sich der Dienstnehmer vor Abschluss der Vereinbarung rechtlich beraten lassen, sollte diesem Wunsch nachgekommen und dem Dienstnehmer eine Fristverl\u00e4ngerung gew\u00e4hrt werden. All dies dient dazu, dass der Dienstnehmer im Nachhinein nicht behaupten kann, dass er vom Dienstgeber in die einvernehmliche Aufl\u00f6sung gedr\u00e4ngt worden w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">\u00dcbt der Dienstgeber Druck auf den Dienstnehmer aus, kann dies einer Bek\u00e4mpfung der einvernehmlichen Aufl\u00f6sungsvereinbarung vor Gericht T\u00fcr und Tor \u00f6ffnen und die Vereinbarung vom Gericht f\u00fcr rechtsunwirksam erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Daneben sind aus Arbeitgebersicht Formvorschriften bei gewissen Dienstnehmergruppen (z.B. Lehrlinge, schwangere Dienstnehmerinnen oder V\u00e4ter in Karenz) zu beachten. Sofern im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, hat der Dienstnehmer das Recht, sich mit diesem zu beraten. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb von zwei Arbeitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche L\u00f6sung rechtswirksam nicht vereinbart werden kann. Die Ung\u00fcltigkeit muss vom Dienstnehmer gegen\u00fcber dem Dienstgeber schriftlich innerhalb einer Woche und bei Gericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist von zwei Arbeitstagen geltend gemacht werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Angabe von Gr\u00fcnden f\u00fcr die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses ist nicht erforderlich und sollte in der Regel auch nicht erfolgen. Hintergrund ist, dass eine m\u00f6gliche Bek\u00e4mpfung der Aufl\u00f6sungsvereinbarung vor Gericht durch den Dienstnehmer durch die Angabe eines Grundes erleichtert werden kann. Der Dienstgeber sollte sicherstellen, dass mit der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses wirklich alle Anspr\u00fcche des Dienstnehmers erledigt werden. Dies kann durch eine Generalbereinigungsklausel erreicht werden.&nbsp;<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses kann im K\u00fcndigungs- oder Entlassungsanfechtungsverfahren im Rahmen eines Vergleichs mit dem Dienstnehmer vereinbart werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\"><strong>Bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses muss der Arbeitgeber eine sogenannte Endabrechnung erstellen:<\/strong> Die Endabrechnung umfasst das Gehalt bzw. den Lohn bis zum vereinbarten Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses, die (anteiligen) Sonderzahlungen bis zum vereinbarten Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses, die Urlaubsersatzleistung f\u00fcr nicht verbrauchten Urlaub und gegebenenfalls die \u201eAbfertigung alt\u201c.&nbsp;<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Ich bin Arbeitnehmer. Was muss ich bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung meines Dienstverh\u00e4ltnisses beachten?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Aus Arbeitnehmersicht sollte man sich nicht in eine einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses dr\u00e4ngen und sich eine angemessene \u00dcberlegungsfrist von zumindest f\u00fcnf bis sieben Tagen einr\u00e4umen lassen. Die Aufl\u00f6sungsvereinbarung sollte nicht ohne vorherige Rechtsberatung abgeschlossen werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Wenn im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, kann der Dienstnehmer verlangen, sich vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses mit dem Betriebsrat zu beraten. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb von zwei Arbeitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche L\u00f6sung nicht rechtswirksam vereinbart werden kann. Die Ung\u00fcltigkeit muss vom Dienstnehmer gegen\u00fcber dem Dienstgeber schriftlich innerhalb einer Woche und bei Gericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist von zwei Arbeitstagen geltend gemacht werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Vorsicht ist f\u00fcr Arbeitnehmer insbesondere bei Generalbereinigungsklauseln geboten, durch die s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus dem Dienstverh\u00e4ltnis \u2013 meist gegen eine Einmalzahlung &#8211; bereinigt und verglichen werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Dies kann f\u00fcr Arbeitnehmer besonders schmerzhaft sein, wenn offene Entgeltanspr\u00fcche (z.B. Mehr- und \u00dcberstunden), ein Anspruch auf eine Betriebspension oder auf die \u201eAbfertigung alt\u201c besteht und dieser Anspruch durch die Generalbereinigung vernichtet wird.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\"><strong>Dienstnehmer haben das Recht auf eine sogenannte Endabrechnung:<\/strong> Die Endabrechnung ist vom Dienstgeber zu erstellen und umfasst das Gehalt bzw. den Lohn bis zum vereinbarten Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses, die (anteiligen) Sonderzahlungen bis zum vereinbarten Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses, die Urlaubsersatzleistung f\u00fcr nicht verbrauchten Urlaub und gegebenenfalls die \u201eAbfertigung alt\u201c.<\/p>\n<\/div>\n<div\n  class=\"sqs-block-button-container sqs-block-button-container--center\"\n  data-animation-role=\"button\"\n  data-alignment=\"center\"\n  data-button-size=\"medium\"\n  data-button-type=\"primary\"\n><br \/>\n  <a\n    href=\"\/en\/kontakt\/\"\n    class=\"sqs-block-button-element--medium sqs-button-element--primary sqs-block-button-element\"\n    data-sqsp-button\n><br \/>\n    Anwalt kontaktieren<br \/>\n  <\/a>\n<\/div>\n<div class=\"sqs-html-content\" data-sqsp-text-block-content>\n<h3 style=\"white-space:pre-wrap;\">Weitere FAQs<\/h3>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Kann der Dienstnehmer die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses bei Gericht anfechten?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Grunds\u00e4tzlich ja, dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Dienstnehmer und dem Dienstgeber.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Diese Vereinbarung kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei Sittenwidrigkeit, Irrtum, Drohung oder List, vom Dienstnehmer vor den Arbeits- und Sozialgerichten mit einer Feststellungsklage bek\u00e4mpft werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">H\u00e4ufig sind auch F\u00e4lle, in denen Formvorschriften bei der Aufl\u00f6sungsvereinbarung (z.B. bei Lehrlingen oder schwangeren Dienstnehmerinnen) oder die Mitwirkung des Betriebsrates auf Verlangen des betroffenen Dienstnehmers nicht eingehalten wurden. Rechtlich gesehen klagt der Dienstnehmer darauf, dass das Dienstverh\u00e4ltnis weiterhin aufrecht ist. Verliert der Arbeitgeber den Prozess, bleibt das Dienstverh\u00e4ltnis aufrecht und er muss den Dienstnehmer weiterbesch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Zudem muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt seit der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses samt Zinsen, die in den arbeitsgerichtlichen Verfahren sehr hoch sind (9,2% \u00fcber dem Basiszinssatz), bezahlen. Auch die Prozesskosten des Dienstnehmers sind vom Arbeitgeber zu bezahlen.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Worin liegt der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen Aufl\u00f6sung und einer K\u00fcndigung?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Bei der K\u00fcndigung eines Dienstverh\u00e4ltnisses ist immer die K\u00fcndigungsfrist (z.B. sechs Wochen) und der K\u00fcndigungstermin (z.B. zum Monatsende) einzuhalten. Im Gegensatz zur einvernehmlichen Aufl\u00f6sung ist die K\u00fcndigung keine Vereinbarung, sondern ein Recht des Dienstnehmers bzw. des Dienstgebers, das Dienstverh\u00e4ltnis ohne Angabe von Gr\u00fcnden zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Der Dienstnehmer bzw. der Dienstgeber muss der K\u00fcndigung nicht zustimmen. Hingegen m\u00fcssen sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses zustimmen.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Wird der Dienstnehmer vom Dienstgeber gek\u00fcndigt, kann der Dienstnehmer die K\u00fcndigung unter gewissen Voraussetzungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten anfechten. Da es sich bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung um eine Vereinbarung handelt, kann diese Vereinbarung unter anderen Voraussetzungen als die K\u00fcndigung und in der Praxis nur in Ausnahmef\u00e4llen vor den Arbeits- und Sozialgerichten bek\u00e4mpft werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Folgen der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses werden vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer gemeinsam vereinbart. Die Folgen einer K\u00fcndigung ergeben sich aus dem Gesetz bzw. dem Kollektivvertrag. Das k\u00f6nnte Sie auch interessieren: <a href=\"\/en\/blog\/unterschied-kuendigung-und-entlassung\/\">Unterschied K\u00fcndigung und Entlassung<\/a>.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Worin unterscheidet sich eine Entlassung von einer einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Entlassung wird immer vom Dienstgeber ausgesprochen und beendet das Dienstverh\u00e4ltnis sofort. Auch bei der Entlassung handelt es sich um keine Vereinbarung, sondern um ein Recht des Dienstgebers, das Dienstverh\u00e4ltnis bei Vorliegen eines Entlassungsgrundes bzw. mehrerer Entlassungsgr\u00fcnde sofort zu beenden. Der Dienstnehmer muss der Entlassung nicht zustimmen. Hingegen m\u00fcssen sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses zustimmen.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Spricht der Dienstgeber die Entlassung des Dienstnehmers aus, kann der Dienstnehmer die Entlassung unter gewissen Voraussetzungen vor den Arbeits- und Sozialgerichten anfechten. Da es sich bei der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung um eine Vereinbarung handelt, kann diese Vereinbarung unter anderen Voraussetzungen als die Entlassung und in der Praxis nur in Ausnahmef\u00e4llen vor den Arbeits- und Sozialgerichten bek\u00e4mpft werden.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Folgen der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses werden vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer gemeinsam vereinbart werden. Die Folgen einer Entlassung ergeben sich aus dem Gesetz bzw. dem Kollektivvertrag.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Kann auch ein befristetes Dienstverh\u00e4ltnis einvernehmlich aufgel\u00f6st werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Im Gegensatz zu einem unbefristeten Dienstverh\u00e4ltnis endet ein befristetes Dienstverh\u00e4ltnis zu einem gewissen Zeitpunkt (z.B. am 31.5. oder zum Saisonende). Ein befristetes Dienstverh\u00e4ltnis kann in der Regel nur bei Vorliegen von au\u00dferordentlichen Gr\u00fcnden vor Ablauf der Befristung beendet werden. Der Dienstgeber und der Dienstnehmer k\u00f6nnen auch das befristete Dienstverh\u00e4ltnis einvernehmlich vor Ablauf der Befristung beenden.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Im Betrieb ist ein Betriebsrat errichtet. Welche Auswirkungen hat dies auf die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Wenn im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, kann der Dienstnehmer verlangen, sich vor der Vereinbarung einer einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses mit dem Betriebsrat zu beraten. Dabei ist zu beachten, dass innerhalb von zwei Arbeitstagen nach diesem Verlangen eine einvernehmliche L\u00f6sung rechtswirksam nicht vereinbart werden kann.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Die Ung\u00fcltigkeit muss vom Dienstnehmer gegen\u00fcber dem Dienstgeber schriftlich innerhalb einer Woche und bei Gericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Frist von zwei Arbeitstagen geltend gemacht werden.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Kann das Dienstverh\u00e4ltnis mit einer schwangeren Dienstnehmerin einvernehmlich aufgel\u00f6st werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ja, dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei schwangeren Dienstnehmerinnen ist eine einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.  Bei minderj\u00e4hrigen schwangeren Dienstnehmerinnen muss dieser Vereinbarung \u00fcberdies eine Bescheinigung eines Gerichts (\u00a7 92 ASGG) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Dienstnehmer beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass die Dienstnehmerin \u00fcber den K\u00fcndigungsschutz belehrt wurde.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ansonsten ist die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses rechtsunwirksam und die Dienstnehmerin muss weiterbesch\u00e4ftigt werden. Zudem muss der Dienstgeber der Dienstnehmerin das Entgelt samt Zinsen nachzahlen. Auch interessant: <a href=\"\/en\/blog\/unterschiede-dienstzetteldienstvertrag\/\">Unterschiede Dienstzettel \/ Dienstvertrag<\/a>.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">Kann das Dienstverh\u00e4ltnis mit Dienstnehmern in der M\u00fctter- oder V\u00e4terkarenz einvernehmlich aufgel\u00f6st werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ja, dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei Dienstnehmern in M\u00fctter- oder V\u00e4terkarenz ist eine einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde.  Bei minderj\u00e4hrigen Dienstnehmern in M\u00fctter- oder V\u00e4terkarenz muss dieser Vereinbarung \u00fcberdies eine Bescheinigung eines Gerichts (\u00a7 92 ASGG) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung des Dienstnehmers beigeschlossen sein, aus der hervorgeht, dass die Dienstnehmerin \u00fcber den K\u00fcndigungsschutz belehrt wurde.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ansonsten ist die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses rechtsunwirksam und die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer muss weiterbesch\u00e4ftigt werden. Zudem muss der Dienstgeber der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer das Entgelt samt Zinsen nachzahlen.<\/p>\n<h4 style=\"white-space:pre-wrap;\">K\u00f6nnen Lehrverh\u00e4ltnisse einvernehmlich aufgel\u00f6st werden?<\/h4>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ja, dabei ist aber folgendes zu beachten: Bei einvernehmlicher Aufl\u00f6sung des Lehrverh\u00e4ltnisses muss eine Amtsbest\u00e4tigung eines Gerichts (\u00a7&nbsp;92 ASGG) oder eine Bescheinigung einer Kammer f\u00fcr Arbeiter und Angestellte vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Lehrling \u00fcber die Bestimmungen betreffend die vorzeitige Aufl\u00f6sung des Lehrverh\u00e4ltnisses belehrt wurde. Bei minderj\u00e4hrigen Lehrlingen muss zus\u00e4tzlich die Zustimmung beider Elternteile oder des gesetzlichen Vertreters vorliegen.<\/p>\n<p class=\"\" style=\"white-space:pre-wrap;\">Ansonsten ist die einvernehmliche Aufl\u00f6sung des Lehrverh\u00e4ltnisses rechtsunwirksam und der Lehrling muss weiterbesch\u00e4ftigt werden. Zudem muss der Lehrberechtigte dem Lehrling das Entgelt samt Zinsen nachzahlen.<\/p>\n<\/div>\n<style>\n      #block-d59b320b72fb724afbf4 {\n        box-sizing: border-box;\n        height: 100%;\n        padding: 6% 6% 6% 6%;\n        border-radius: 0px 0px 0px 0px;<\/p>\n<p>              --tweak-text-block-background-color: <\/p>\n<p>  hsla(0, 0%, 90%, 1)\n;<\/p>\n<p>      }\n    <\/style>\n<div\n  class=\"sqs-block-button-container sqs-block-button-container--center\"\n  data-animation-role=\"button\"\n  data-alignment=\"center\"\n  data-button-size=\"medium\"\n  data-button-type=\"primary\"\n><br \/>\n  <a\n    href=\"\/en\/kontakt\/\"\n    class=\"sqs-block-button-element--medium sqs-button-element--primary sqs-block-button-element\"\n    data-sqsp-button\n><br \/>\n    Jetzt Anwalt kontaktieren<br \/>\n  <\/a>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist eine einvernehmliche Aufl\u00f6sung von Dienstverh\u00e4ltnissen? Dienstverh\u00e4ltnisse k\u00f6nnen entweder durch K\u00fcndigung oder Entlassung bzw. durch vorzeitigen Austritt beendet werden. Die K\u00fcndigung wird vom Dienstnehmer oder vom Dienstgeber vorgenommen. Die Entlassung des Dienstnehmers wird vom Dienstgeber ausgesprochen und beendet das Dienstverh\u00e4ltnis sofort. Durch seinen vorzeitigen Austritt kann der Dienstnehmer das Dienstverh\u00e4ltnis sofort beenden. Befristete Dienstverh\u00e4ltnisse &#8230; <a title=\"Einvernehmliche Aufl\u00f6sung von Dienstverh\u00e4ltnissen\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/ki.designare.at\/en\/einvernehmliche-aufloesung-von-dienstverhaeltnissen\/\" aria-label=\"Read more about Einvernehmliche Aufl\u00f6sung von Dienstverh\u00e4ltnissen\">Weiterlesen &#8230;<\/a><\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":17,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-16","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/16\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/17"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ki.designare.at\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}